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KIP-Mittel: Mehr finanzielle Freiheit für Gemeinden

25. Juni 2025

KIP-Mittel: Mehr finanzielle Freiheit für Gemeinden

Finanzminister Marterbauer zeigt Gespür für die Anliegen der Gemeinden
Die Bundesregierung, der Städtebund und der Gemeindebund beschließen eine wichtige Verwaltungsreform: Die bisherigen Zweckzuschüsse aus den Kommunalinvestitionsprogrammen (KIP) werden ab sofort in direkte Finanzzuweisungen an die Gemeinden umgewandelt. Damit wird der Zugang zu Investitionsmitteln für Gemeinden wesentlich einfacher, schneller und flexibler.

SPÖ-Bürgermeister begrüßen Reformen und appellieren an Land OÖ nicht weiter zu kürzen
Wartbergs Bürgermeister und GVV-Bezirksvorsitzender Ing. Dietmar Stegfellner begrüßt die Neuregelung: „Das ist ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Die Gemeinden wissen am besten, wo investiert werden muss – und genau diese Eigenverantwortung wird jetzt gestärkt. Mit weniger Papierkram und mehr Entscheidungsspielraum können wir unsere Regionen noch zielgerichteter weiterentwickeln.“
Auch der Freistädter Bürgermeister Christian Gratzl freut sich: „Ob in Klimaschutz, Digitalisierung oder Infrastruktur – mit den KIP-Mitteln konnten wir bereits viele wichtige Projekte realisieren. Dass die Mittel künftig ohne Antrag und ohne Kofinanzierung direkt überwiesen werden, spart wertvolle Ressourcen in der Verwaltung und hilft uns, schneller ins Tun zu kommen. Jetzt ist aber auch das Land Oberösterreich gefordert: Die KIP-Mittel-Reform darf nicht dazu führen, dass bestehende Landesbeiträge gekürzt werden. Das wäre ein falsches Signal an die Gemeinden.

Was bedeutet die Reform konkret:
Die Mittel aus den KIP-Programmen 2020, 2023 und 2025 sowie aus dem Zweckzuschuss „Digitaler Wandel“ werden künftig antragslos und ohne verpflichtende Kofinanzierung ausbezahlt.
Gemeinden entscheiden selbstständig, wofür die Gelder verwendet werden.
Eine Abrechnung gegenüber dem Bund entfällt – es genügt eine Berichterstattung im Gemeinderat.
Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) ist nicht mehr involviert.
Die Mittelhöhe für jede Gemeinde bleibt unverändert.
Die gesetzliche Grundlage für die Umstellung ist Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025, das dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Nach Annahme wird das Bundesministerium für Finanzen die Gemeinden über die konkreten Überweisungsbeträge und Termine informieren.

Fazit: Die Gemeinden werden durch die Reform in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt – und das kommt letztlich den Menschen vor Ort zugute.

Weitere Infos zum Thema unter: https://www.bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm.html

Bildquelle: SPÖ Freistadt
Foto: Freistadts und Wartbergs Bürgermeister Christian Gratzl (links) und Dietmar Stegfellner freuen sich über mehr finanziellen Spielraum und appellieren an das Land OÖ nicht weiter zu kürzen.

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